24.06.2010 -  

Feststellung des Nachrückens eines Gemeindevertreters

Bild - Feststellung des Nachrückens eines Gemeindevertreters

B E K A N N T M A C H U N G Nr. 14 / 2010

 

Feststellung des Nachrückens eines Gemeindevertreters

 

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes gebe ich bekannt:

  

Herr Rolf Brandt hat mit Schreiben vom 3. Juni 2010 erklärt, dass er sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Osterrönfeld mit Wirkung zum 30. Juni 2010 nieder legt.

 

Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes stelle ich als nachfolgende, bisher nicht berücksichtigte Bewerberin in dem Listenvorschlag der Osterrönfelder Wählergemeinschaft (OWG),

  

                                                           Frau

                                                           Heidrun Tödt

                                                           Kanalredder 51

                                                           24783 Osterrönfeld

  

als neue Vertreterin für die Vertretung der Gemeinde Osterrönfeld fest.

  

Jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes kann gegen meine Feststellung Einspruch nach § 38 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes binnen eines Monats nach der Bekanntmachung einlegen.

 

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir zu erheben.

 

  

 gez. Kohnke

 

Hans-Heinrich Kohnke

Gemeindewahlleiter

transparent  


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