11.10.2011 -  

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 34 'Erweiterung Wohnbaugebiet Aspel-Nord' der Gemeinde Osterrönfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bild - Öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 34 'Erweiterung Wohnbaugebiet Aspel-Nord' der Gemeinde Osterrönfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekanntmachung Nr. 18/2011


über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 34 „Erweiterung Wohnbaugebiet Aspel-Nord“ der Gemeinde Osterrönfeld nach § 3 Abs. 2 BauGB für das Gebiet westlich und südwestlich der Straße „Aspelweg“, nördlich des Wohngebietes „Lüttmoor“ sowie östlich des Wohngebietes „Franz-Pantel-Ring“.

Auslegungsfrist: 19. Oktober 2011 bis einschließlich 18. November 2011
 
 Nähere Informationen sind der anliegenden Datei zu entnehmen.

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Weitere Informationen

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