Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung / Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.
Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.
Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen
Für bestimmte Aufgaben sind das Landesamt für Denkmalpflege und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig (§ 3 Abs. 5 DSchG SH). Die oberste Denkmalschutzbehörde ist das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) des Landes Schleswig-Holstein.
An die Kreise oder kreisfreien Städte - das sind die unteren Denkmalschutzbehörden - oder an die Hansestadt Lübeck. Falls nötig, holen diese die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde ein.
Wer ist für den Denkmalschutz zuständig?
Keine
Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.
Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).
Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.
Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.
Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de