Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für
an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.
An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Jugendämter in Schleswig-Holstein
Verdienstnachweis
Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).
Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
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Postanschrift
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