Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person eine seelische Behinderung hat oder davon bedroht ist und seine Teilhabe an der Gesellschaft dadurch eingeschränkt ist, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden.
Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine
sein.
Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden. Diese Eingliederungshilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung.
Junge Menschen können ab 15 Jahren einen Antrag selbst stellen. Bis zum Alter von 15 Jahren stellen ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter einen Antrag in ihrem Namen.
Eingliederungshilfen sind in 4 Gruppen eingeteilt:
Es gibt unterschiedliche Formen von Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel
die Unterbringung in einer Vollzeitpflege (bei geeigneten Personen)
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Kinder und Jugendliche können bei einer seelischen oder drohenden seelischen Behinderung Eingliederungshilfe erhalten.
Voraussetzung hierfür ist, dass
Um die Voraussetzungen zu prüfen, holt das Jugendamt eine Stellungnahme einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Fachkraft ein, die insbesondere auf Kinder und Jugendliche spezialisiert ist.
§ 35a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Neben der seelischen Behinderung gibt es noch körperliche und geistige Behinderungen. Auch hierfür kann es Eingliederungshilfen geben. Hierfür können andere Stellen zuständig sein. Fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach, welche Stelle für Sie beziehungsweise Ihr Kind zuständig ist.
Arbeitsgruppe Frühförderung bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
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Postanschrift
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Frau Birte Hundertmark ![]()
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Pädagogische Dienste
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Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
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Fax: +49 4331 202-898
E-Mail: eghkiju@kreis-rd.de
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