Wenn Ihr Kind nach Abschluss der Grundschule eine Gemeinschaftsschule besuchen soll, müssen Sie Ihr Kind an dieser Gemeinschaftsschule anmelden.
Wenn Ihr Kind bald mit der Grundschule fertig ist, müssen Sie als Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule Ihr Kind gehen soll.
Die weiterführenden Schulen werden ab der 5. Klasse besucht und schließen direkt an die Grundschule (nach der 4. Klasse) an. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind auf eine Gemeinschaftsschule oder auf ein Gymnasium zu schicken.
Grundsätzlich wird eine Gemeinschaftsschule von der 5. Klasse bis zur 10. Klasse besucht. Mit Abschluss der 9. Klasse erwirbt Ihr Kind den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA). Mit Abschluss der 10. Klasse wird der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben.
Bei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe hat Ihr Kind die Möglichkeit, zusätzlich die Klassen 11-13 zu besuchen. Nach der 13. Klasse kann Ihr Kind die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Dieser Abschluss berechtigt Ihr Kind zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.
Regionale Gemeinschaftsschule
Ihr Kind wird in die 5. Klasse versetzt.
Die Frist zur Anmeldung erfahren Sie von der Gemeinschaftsschule.
§ 5 Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)
Über die Gemeinschaftsschulen in Ihrer Nähe informiert Sie Ihr örtlich zuständiges Schulamt.
Wenn Ihr Kind eine etwas längere Lernzeit benötigt, kann es die Klassen 8 und 9 in insgesamt 3 Jahren durchlaufen. Dies nennt sich flexible Übergangsphase (FlexPhase) und wird auf Antrag bewilligt.
Übersicht Schulsystem in Schleswig-Holstein
Grund- und Gemeinschaftsschule des Schulverbandes Schacht-Audorf in Schacht-Audorf
Dorfstraße 60
24790 Schacht-Audorf
Tel.: +49 4331 91176
Fax: +49 4331 91947
E-Mail: Grund-und-Gemeinschaftsschule.Schacht-Audorf@schule.landsh.de
Web: www.schule-sad.de
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html