Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.  


Beschreibung

Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.



Zuständigkeit

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).



Fristen

Keine



Kosten

Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.




erforderliche Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.

Antragsunterlagen




Rechtsgrundlage

§ 11 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)




Weitere Informationen

Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.

Zugelassene Stellen




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel

Tel.: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info@ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein