Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen Umständen Ihren Haushalt vorübergehend nicht weiterführen können und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen.
Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können - sei es wegen Krankheit, Haft, Erholungsmaßnahmen oder auch nach einem Todesfall - und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei dem für Sie zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragen. Die Hilfe können Sie erhalten, wenn es notwendig und sinnvoll ist, den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise, weil Sie Kinder versorgen müssen.
Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.
Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
§ 70 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Tel.: 0 43 31 / 94 74-29
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: a.hundorf@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 104
Tel.: 04331 9474-49
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: m.loeck@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 103
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Herr Manuel Becker
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Tel.: +49 4331 202-7187
Fax: +49 4331 202-447
E-Mail: Hilfe-zur-Pflege@kreis-rd.de
Etage: 3. OG | Zimmer: 301 a
Frau Nicole Heesch
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Tel.: +49 4331 202-412
Fax: +49 4331 202-447
E-Mail: Hilfe-zur-Pflege@kreis-rd.de
Etage: 3. OG | Zimmer: 319
Frau Nadine Schneider
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Tel.: +49 4331 202-687
Fax: +49 4331 202-447
E-Mail: Hilfe-zur-Pflege@kreis-rd.de
Etage: 3. OG | Zimmer: 324