Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Möchten Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen, das zulassungs- oder kennzeichenpflichtig, aber ohne Kennzeichen ist? Dann benötigen Sie unter Umständen dafür ein Ausfuhrkennzeichen.  


Beschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Kurztext

  • Ausfuhrkennzeichen für Überführung von Fahrzeugen ins Ausland nötig, wenn Fahrzeug
    • zulassungspflichtig ist, aber außer Betrieb gesetzt wurde oder
    • zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig ist, diesem jedoch derzeit kein Kennzeichen zugeteilt wurde.
  • dies gilt unabhängig davon, ob Fahrzeug
    • aus eigener Triebkraft oder
    • als Anhänger ins Ausland überführt wird.
  • Ausfuhrkennzeichen und Zulassungsbescheinigung sind zeitlich begrenzt
  • Zuteilung erfolgt bei örtlich zuständiger Kfz-Zulassungsbehörde


Zuständigkeit

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt


Fristen

  • Sie möchten Ihr Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen.
  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, aber außer Betrieb gesetzt oder
    • zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig und hat kein zugeteiltes Kennzeichen.


erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
    • gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
    • gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
  • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug



Rechtsgrundlage

§ 45 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Anlage 4 Abschnitt 8 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)




Weitere Informationen

Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

  • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
  • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.




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Ansprechpartner

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Quelle der Inhalte:
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