Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe müssen an das Abwassernetz angeschlossen sein (Schmutzwasseranschluss).
Um Ihren Neubau an das Abwassernetz anzuschließen, benötigen Sie einen Schmutzwasseranschluss. Dieser muss beantragt werden.
Das Abwasser aus Haushalten, Gewerbe und Industriebetrieben muss bevor es in Flüsse, Küstengewässer oder Seen eingeleitet wird, in einer Behandlungsanlage (Kläranlage) so weit von seiner Schmutz- und Schadstofffracht befreit werden, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
Gewerbliches oder industrielles Abwasser aus bestimmten Herkunftsbereichen (z.B. Galvanik, Kfz-Wäsche, usw.) darf aufgrund schädlicher Inhaltsstoffe nur eingeleitet werden, wenn besondere wasserrechtliche Anforderungen eingehalten werden (Indirekteinleitergenehmigung).
Notfallnummern außerhalb der Dienstzeiten:
Klärwerk:
0170 / 57 35 934
Zum vollständig ausgefüllten Antrag gehören:
§ 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 33 Abs. 1 Landeswassergesetz
§ 33 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal „Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein“.
Ansprechpersonen für den Bereich Wasser
Informationen zum Thema Abwasser
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Frau A. Stolley
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-32
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.stolley@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12