Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen

Eine Legehennenstall darf nur dann Eier in den Verkehr bringen, wenn er registriert ist und er die Eier mit seiner Registrierungsnummer gekennzeichnet hat.  


Beschreibung

Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).

Registrierungspflichtig sind:

  • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder
  • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten.

Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.

Achtung: Erzeuger, die ihre Eier auf dem Wochenmarkt vermarkten, unterliegen der Registrierungspflicht.



Zuständigkeit

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt).



Rechtsgrundlage

§ 4 Legehennenbetriebsregistergesetzes (LegRegG)

RL 2002/4/EG zur Registrierung von Legehennenbetrieben




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Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster

Tel.: +49 4321 904-600
Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info@lsh.landsh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein