Prostitution: Verbot - Auskunft

Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.  


Beschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.



Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).



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Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf

Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein