Die Tuberkoloseberatung unterstützt zum Beispiel bei der Durchführung einer antituberkulösen Therapie oder auch bei der Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen.
Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (zum Beispiel Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.
Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig.
Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (sogenannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.
Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).
Öffentliche Gesundheitsdienste und Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG).
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
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Frau Silke Hänisch
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
Fachdienst - Gesundheitsdienste
Tel.: +49 4331 202-232
Fax: +49 4331 202-181
E-Mail: silke.haenisch@kreis-rd.de
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