Wer eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gründen möchte, benötigt eine Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
An das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FM).
Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird eine Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet. Diese kann zwischen 5,00 und 5.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich
§ 15 Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG)
Finanzministerium
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