Vereine

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben.  


Beschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.



Zuständigkeit

An das zuständige Amtsgericht.

Gerichtsverzeichnis



Kosten

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.




Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

§§ 21 ff. BGB




Weitere Informationen

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel

Tel.: +49 431 604-0
Fax: +49 431 604-2850
E-Mail: verwaltung@ag-kiel.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein