Sofern Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben, müssen Sie eine Änderung dieser Anlage bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wer eine prüfpflichtige Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen errichten oder wesentlich ändern will oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, hat dies der zuständigen Behörde mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
An die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige ist mindestens sechs Wochen im Voraus schriftlich an die Untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu richten.
Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige muss Angaben enthalten
§ 62 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Formulare sind auf der Homepage der Unteren Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt als Download verfügbar.
Nicht anzeigepflichtig ist das Errichten von
Weitere Informationen finden Sie bei:
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Tel.: +49 4331 202-1262
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: michael.bantin@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 008
Tel.: +49 4331 202-664
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: christian.maak@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 010
Tel.: +49 4331 202-575
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: kai.rahn@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 008
Tel.: +49 4331 202-510
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: iris.stoffregen@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 009
Tel.: +49 4331 202-522
Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: umwelt@kreis-rd.de
Etage: EG | Zimmer: 009