Unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderer.
Es gibt in Schleswig-Holstein eine übergreifende, unabhängige Stelle für die Wahrnehmung der Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein Hauptanliegen ist daneben die Förderung der gesellschaftlichen Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer und Aussiedlerinnen und Aussiedler.
Das Angebot der Landesbeauftragten umfasst die:
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages
Keine.
Alle Unterlagen, die das ausländerrechtliche Verfahren betreffen.
Die Landesbeauftragte wird nicht tätig, soweit die Härtefallkommission des Landes, die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten oder der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages oder Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Angelegenheit befasst sind oder in der Vergangenheit befasst waren.
Weitere Informationen finden Sie unter @zuwanderungsbeauftragtesh auf Facebook und Instagram sowie bei:
Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen
Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-1291
Fax: +49 431 988-1293
E-Mail: fb@landtag.ltsh.de