Die Bürgerbeauftragte unterstützt Menschen bei Fragen zu sozialen Angelegenheiten und informiert Sie über mögliche Hilfen.
Die Bürgerbeauftragte unterstützt alle Menschen, die Hilfe in sozialen Angelegenheiten suchen. Sie berät und informiert Sie über Ihre Möglichkeiten und setzt sich für Ihre Anliegen bei den Behörden ein. Darüber hinaus kann die Bürgerbeauftragte Vorschläge machen, wenn gesetzliche Regelungen verbessert oder ergänzt werden sollten. Auf diese Weise stärkt sie die Position der Hilfesuchenden gegenüber den Behörden.
Die Beratung erfolgt kostenlos und unabhängig.
Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein
Die Fristen hängen davon ab, um welche Rechtsfrage es sich handelt. Bürgerinnen und Bürger müssen gegebenenfalls selbstständig Rechtsmittel bei den Behörden einlegen.
Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
§ 1 Absatz 1 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)
§ 3 Absatz 2 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)
Die Bürgerbeauftragte und ihr Team dürfen für die Bearbeitung Ihres Anliegens Auskünfte bei Behörden einholen, Unterlagen anfordern und Stellungnahmen einholen. Dies setzt das ausdrückliche Einverständnis der Ratsuchenden voraus. Sie haben Zugang zu allen Behörden, Dienststellen und Einrichtungen des Landes.
Medizinische Gutachten oder Obergutachten können von der Bürgerbeauftragten jedoch nicht erstellt werden. Bei privatrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Abänderung von gerichtlichen Entscheidungen ist die Bürgerbeauftragte nicht die richtige Ansprechpartnerin.
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten – Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-1240
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E-Mail: antidiskriminierungsstelle@landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb-ad/