Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.
Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.
An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).
Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.
Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.
Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Anträge können formlos gestellt werden.
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Frau B. Brückner
Zentrale Steuerungsunterstützung - ZSU
Referentin der Verwaltungsleitung
Tel.: 04331 8471-51
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: b.brueckner@amt-eiderkanal.de
Etage: EG | Zimmer: 9