Erlass von Forderungen

Forderungsmanagment  


Beschreibung

Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.



Voraussetzung

Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.



erforderliche Unterlagen

Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.




Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.




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Ansprechpartner

Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld

Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
 


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Quelle der Inhalte:
Gemeinde Oststeinbek