Wenn Sie wegen Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität benachteiligt wurden, unterstützt Sie die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.
Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein hilft Ihnen, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen zum Beispiel wegen Ihrer ethnischen Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Ihres Alters oder Ihrer sexuellen Identität.
Die Beratung ist kostenlos und unabhängig.
Die Mitarbeitenden der Antidiskriminierungsstelle können Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden oder den Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern herzustellen.
Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.
Die Bearbeitung dauert je nach Fall unterschiedlich lange. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung.
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
§ 1 Absatz 2 Bürger- und Polizeibeauftragtengesetz (BüPolBG)
§ 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wenn Sie eine Benachteiligung erlebt haben, kann die Antidiskriminierungsstelle bei den beteiligten Stellen oder Personen eine Stellungnahme einholen. Außerdem bietet sie Gespräche an, um zwischen den Beteiligten zu vermitteln und gemeinsam eine Lösung zu finden.
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten – Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-1240
Fax: +49 431 988-1239
E-Mail: antidiskriminierungsstelle@landtag.ltsh.de
Web: www.landtag.ltsh.de/beauftragte/bb-ad/