Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.
Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Gartenstraße 6
24103 Kiel
Tel.: +49 431 988-8800
Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html