Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe

Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.  


Beschreibung

Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von

  • Besoldung,
  • Versorgung,
  • Entgelt und
  • Beihilfe

für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.

Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.



Zuständigkeit

An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).



verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
Gartenstraße 6
24103 Kiel

Tel.: +49 431 988-8800
Fax: +49 431 988-8890
E-Mail: poststelle@dlzp.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein