Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen und vieles mehr.
Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Geschäftsstelle Kulturstiftung
Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen.
Eine Förderung von Einzelpersonen ist lediglich im Rahmen des Stipendienprogramms möglich.
Die Voraussetzungen für die Förderung richtet sich nach § 2 Absatz 2 der Satzung der Stiftung.
§ 2 Absatz 2 Satzung der Stiftung
Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.
Die Anträge können über die Kulturstiftung abgerufen werden.
Kulturstiftung Schleswig-Holstein
Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7145
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-3870
E-Mail: Poststelle@jumi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html