Hausnummern werden von den Gemeinden / Ämtern / Städten vergeben.
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit. Sie ist nicht an die Straßenbaulast geknüpft.
Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- beziehungsweise Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer angebracht wurde, obliegt der allgemeinen Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird gegebenenfalls aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Zur Anordnung von Hausnummern werden zwei gleichwertige Systeme praktiziert:
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Amt Eiderkanal
Der Amtsvorsteher
Schulstraße 36
24783 Osterrönfeld
Tel.: 04331 8471-0
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Herr A. Gleser
Teamleitung
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-36
Mobil: 0151 679 884 58
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: a.gleser@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 14
Frau J. Stieber
Fachteam Bauverwaltung, Bauleitplanung und Umwelt
Tel.: 04331 8471-33
Fax: 04331 8471-71
E-Mail: j.stieber2@amt-eiderkanal.de
Etage: 1. OG | Zimmer: 12