Elterngeld Informationserteilung

Sofern Sie Informationen über das Elterngeld benötigen, können Sie diese bei Ihrer regionalen Elterngeldstelle bekommen.  


Beschreibung

Die Beratung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.

Kurztext

Die Beratung zum Thema Elterngeld erfolgt durch die regionale Elterngeldstelle.



Zuständigkeit

Zuständige Elterngeldstelle nach Postleitzahl ermitteln



Kosten

gebührenfrei




Rechtsgrundlage

§ 23 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)




Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit - Dienstsitz Schleswig
Seminarweg 6
24837 Schleswig

Tel.: +49 4621 8060
Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl@lasg.landsh.de
 


Zuständigkeits-Suche

 

Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein