Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Hierbei geben Sie die Besatzgewässer sowie das Gesamtgewicht an.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Abteilung 3
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
Keine
§ 30 Absatz 1, Nummer 13-14 Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG SH)
§ 4 Absatz 1 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (Aalverordnung - AalVO)
Formblatt zur Jahresmeldung über Aalbesatz
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html