Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.
Zuständig: Obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Obere Fischereibehörde im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Änderung der Nutzung von Fischereifahrzeugen zur Aalfischerei
Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]
§ 3 Absatz 2 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (AalVO)
Merkblatt zur Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Schleswig-Holstein
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html