Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie sich bei der oberen Fischerei Behörde abmelden.
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben möchten, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei). In der Anzeige sind Angaben zum Namen, der Anschrift und zur Küsten und/oder Binnenfischerei zu machen.
Nach der Abmeldung von der Aalfischerei werden Sie als erfasste Person von der oberen Fischereibehörde aus dem Fischereiregister gelöscht.
Zuständig: obere Fischereibehörde Schleswig-Holstein - Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Bei Aufgabe der Aalfischerei
Anzeige zur Abmeldung der Aalfischerei zu Erwerbszwecken
Artikel 11 Absatz 1 Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 [DE]
§ 2 Absatz 2 Landesverordnung über die Ausübung der Aalfischerei (AalVO SH)
Merkblatt zur Aalfischerei zu Erwerbszwecken in Schleswig-Holstein
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel.: +49 4347 704-0
Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek@LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html