Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Tagesjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Wenn Sie in Deutschland jagen, benötigen Sie Ihren Jagdschein. Diesen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Neben dem Jahresjagdschein, der bis zu 3 Jahre gültig ist, und dem Jugendjagdschein, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Der Tagesjagdschein eignet sich für all jene, die nicht regelmäßig jagen möchten. Er gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Tagesjagdschein aus.
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
§ 15 Absatz 1 bis 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§ 15 Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landesjagdgesetz - LJagdG)
Landesverordnung über die Prüfung zum Erwerb des ersten Jagdscheines (Jägerprüfungsverordnung)
Sie müssen Ihrem Antrag auf einen Jugendtagesjagdschein die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Tagesjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
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