Wenn Sie den Verkehrswert (Marktwert) Ihres Grundstücks benötigen, können Sie ein Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte beantragen.
Wenn Sie ein bebautes oder unbebautes Grundstück verkaufen wollen, kann es sinnvoll sein, zur Festlegung des Kaufpreises den Verkehrswert (Marktwert) des Grundstücks bestimmen zu lassen. Ebenso trägt im Fall von Erbauseinandersetzungen zwischen Grundstückserben ein unabhängiges Gutachten zur Vermeidung von Streitigkeiten bei.
Der Verkehrswert (Marktwert) von Grundstücken wird durch selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt und in Verkehrswertgutachten ausgewiesen. Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Verkehrswertgutachten werden auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige (Gutachter) erstellt.
Ansprechpunkte sind die zuständigen Stellen
Dies sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, die in Schleswig-Holstein bei den Kreisen und kreisfreien Städten oder dem Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeo SH) eingerichtet sind.
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins
Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
Sie erhalten auf Antrag ein Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken, wenn Sie
sind.
Weiterhin erstatten die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Verkehrswertgutachten, wenn
es beantragen.
keine
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Wertermittlungsobjekt ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten setzen sich zusammen aus
Bitte erfragen Sie die Kosten bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z.B. Personalausweis, Grundbuchauszug oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z.B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
§§ 192 ff. Baugesetzbuch - BauGB
Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV
Gutachterausschussverordnung (GAVO)
keine
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Bodenrichtwertinformationssystem für Deutschland
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
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Postanschrift
Kaiserstraße 8
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Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Tel.: +49 4331 202-481
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E-Mail: iris.bennuehr@kreis-rd.de
Etage: 2. OG | Zimmer: 213
Tel.: +49 4331 202-531
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: tanja.neumann@kreis-rd.de
Etage: 2. OG | Zimmer: 213
Landesamt für Vermessung und Geoinformationen Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
Postanschrift
24062 Kiel
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Fax: +49 431 383-2099
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