Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Straßenverkehrsbehörden in den
oder Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
§ 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Amt Eiderkanal
Verwaltungsstelle Schacht-Audorf
Kieler Straße 25
24790 Schacht-Audorf
Tel.: 04331 9474-0
Fax: 04331 9474-77
E-Mail: info@amt-eiderkanal.de
Web: www.amt-eiderkanal.de
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Herr Michael Steinicke
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-278
Fax: +49 4331 202-602
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 526
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel.: 0431 3830
Fax: 0431 383-2754
E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de