Wenn Ihr Führerschein ungültig wird, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Sie erhalten dann einen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU).
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit - gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn Ihr alter Papierführerschein ungültig wird, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Hinweise:
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
§ 24a Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 25 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Frau Nele Mewes
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-265
Fax: +49 4331 202-603
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 517
Frau Pia Oettershagen
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Fachdienst - Verkehr
Tel.: +49 4331 202-7268
Fax: +49 4331 202-264
E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-rd.de
Etage: 5. OG | Zimmer: 501