Die Bauaufsicht überwacht die Einhaltung von Vorschriften zum Beispiel bei der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen.
Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 58 Absatz 2 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen. Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden ist auf der Internetseite des Kreises unter Bauaufsicht hinterlegt.
§ 58 Absatz 2 Landesbauordnung (LBO)
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS).
Informationen zum Bauordnungsrecht
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Postanschrift
Kaiserstraße 8
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Herr Hans-Georg Götz
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331 202-189
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
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Herr André Mundt
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz
Tel.: +49 4331 202-485
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 427