Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.
Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.
Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein
Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.
Keine
§ 140 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG)
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/iii_node.html