Wenn Sie im Bergbau lange unter Tage gearbeitet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute beantragen.
Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:
Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie
Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
Persönlicher Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Ihren Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.
Es fallen keine Kosten an.
§ 40 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
§ 238 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI)
Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum, Stadt
Postanschrift
44781 Bochum, Stadt
Tel.: +49 234 304-0
Fax: +49 234 304-66050
E-Mail: zentrale@kbs.de
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Home/home_node.html?https=1
Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: +49 800 10004800
Web: www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/Servicetelefon-fuer-Hoergeschaedigte/servicetelefon-fuer-hoergeschaedigte_node.html