Sie möchten in Deutschland ein unbemanntes Luftfahrzeug (UAS) unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben? Dann benötigt das Luftfahrt-Bundesamt eine entsprechende Erklärung von Ihnen.
Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) registriert sind und ein UAS unter Standardszenarien in der Betriebskategorie "speziell" betreiben wollen, reichen Sie eine Erklärung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ein.
Vergewissern Sie sich vor Abgabe Ihrer UAS-Betriebserklärung, dass der geplante Flug Ihres UAS den definierten Standardszenarien entspricht. Nur in diesen Fällen ist eine Betriebserklärung ausreichend. Andernfalls müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.
In der UAS-Betriebserklärung geben Sie unter anderem an:
Sie bestätigen zudem die Einhaltung der geltenden rechtlichen Bestimmungen.
Neben der Abgabe einer Betriebserklärung können Sie auch eine bestehende Betriebserklärung zurückgeben.
Unbemannte Luftfahrzeuge werden international Unmanned Aircraft Systems (UAS) genannt. Dazu gehören Drohnen und Flugmodelle.
Es gibt drei Betriebskategorien für UAS. Für die Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" müssen Sie behördliche Genehmigungen einholen. Für die "offene" Betriebskategorie brauchen Sie keine behördliche Genehmigung.
Für Einsätze von UAS in der speziellen Kategorie hat die Europäische Union Standardszenarien mit konkreten Randbedingungen, Sicherheitsvorgaben und Maßnahmen zur Risikominderung definiert.
Die Abgabe oder Rückgabe einer UAS-Betriebserklärung können Sie online oder per Post erledigen.
Online-Antrag:
Antrag per Post:
Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien "offen" und "zulassungspflichtig" gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.
Es gibt keine Frist.
Wenn Sie eine bestehende UAS-Betriebserklärung zurückgeben möchten:
Falls Sie die Betriebserklärung per Post abgeben oder zurückgeben, benötigen Sie zur Authentifizierung:
Verordnung (EU) Nummer 2018/1139
Artikel 5, 12 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Punkt UAS.SPEC.020 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947
Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 Anlage 1
§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig
Postanschrift
38001 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-3580
Fax: +49 531 2355-3598
E-Mail: pstf@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Pruefstellen_PStF_node.html