Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ beantragen

Sie sind als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland registriert und möchten ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben? Dann benötigen Sie dafür eine Genehmigung.  


Beschreibung

Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
  • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

Kurztext

  • Durch einen anderen EU-Mitgliedstaat erteilte Betriebsgenehmigung von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) für den deutschen Luftraum Anerkennung
  • registrierte Betreiberinnen oder Bertreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS), die den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der „speziellen“ Betriebskategorie aufnehmen wollen, müssen eine Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen
  • Voraussetzungen:
    • Betriebsgenehmigung einer Luftfahrtbehörde eines Mitgliedstaates der Europäische Agentur für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency, EASA) außer Deutschland oder
    • vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC)
  • Beantragung per Online-Formular
  • Kosten: 100,00 EUR bis 500,00 EUR
  • Rechtsbehelf: Widerspruch
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen

  • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
  • Das LBA prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten:
    • einen Gebührenbescheid sowie
    • eine Betriebsgenehmigung oder
    • einen Ablehnungsbescheid.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

  • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
  • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
  • Sie verfügen über
    • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
    • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
  • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
  • Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
    • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
    • keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.

Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.



erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Betriebsgenehmigung
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
  • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

  • Antragsformular
  • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
  • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

  • Vollmacht

falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

  • für natürliche Personen:
    • Personalausweis
    • Reisepass oder
    • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
  • für juristische Personen:
    • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
    • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
    • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person



Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nummer 2018/1139

Artikel 5, 12, 13 und 18d Durchführungsverordnung (EU) 2019/947

Punkte UAS.SPEC.030, UAS.SPEC.040 und UAS.SPEC.060 Durchführungsverordnung (EU) 2019/947

§ 21b Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)

§ 2 Absatz 1 Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) sowie Anlage Gebührenverzeichnis

Rechtsbehelf

Widerspruch




Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
Hermann-Blenk-Str. 26
38108 Braunschweig

Postanschrift
38001 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-3580
Fax: +49 531 2355-3598
E-Mail: pstf@lba.de
Web: www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Pruefstellen_PStF_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein