Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) führt regelmäßig Eignungsprüfungen für nicht-elektronische Messgeräte durch, mit denen Radon an Arbeitsplätzen gemessen wird.
Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.
Die Eignungsprüfungen werden auf Basis der Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte sowie in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten. An Kalibrierexpositionen nehmen diejenigen anerkannte Stellen teil, die kein eigenes Messlabor betreiben und deren Messlabor bereits regelmäßig an der Vergleichsprüfung teilnimmt.
Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie vorab aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.
Die Expositionen der Messgeräte erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung der Geräte senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten einen individuellen Bericht. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.
Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail
Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.
Online-Anmeldung:
Antrag per E-Mail stellen:
Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für
Die Vergleichsprüfung wird einmal jährlich angeboten, die Kalibrierexposition in der Regel zweimal jährlich. Die Anmeldefristen werden im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.
Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.
Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.
§ 155 Strahlenschutzverordnung
§ 172 Strahlenschutzverordnung
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
Willy-Brandt-Straße 5
38226 Salzgitter
Postanschrift
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Tel.: +49 30 18333-0
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Web: www.bfs.de
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), Radon-Kalibrierlaboratorium
Köpenicker Allee 120-130
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Tel.: +49 30 18333-0
E-Mail: comparison-radon@bfs.de