Förderung für Infrastrukturvorhaben beantragen

Wenn Sie Infrastrukturvorhaben in Schleswig-Holstein umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten“ eine Förderung erhalten.  


Beschreibung

Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Förderfähig ist die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten. Die konkreten Bedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Kurztext

  • Förderung für Infrastrukturvorhaben Bewilligung
  • Förderung von Infrastrukturvorhaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
  • Schwerpunkte der Infrastruktur-Förderung in Schleswig-Holstein:
    • Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur (bspw. die Erschließung von Gewerbegebieten)
    • In den strukturschwachen Regionen des Landes (C- und D-Fördergebiete)
  • Zuständig: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)


Zuständigkeit

Investitionsbank Schleswig-Holstein



Fristen

  • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
  • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
  • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
  • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.


Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten

Rechtsbehelf

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.




Weitere Informationen

Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 15 Jahren und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt

Informationen des Landes Schleswig-Holstein zur GRW in Schleswig-Holstein

Informationen der Investitionsbank Schleswig-Holstein zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen durch die GRW




Ansprechpartner

Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW
Zur Helling 5-6
24143 Kiel

Tel.: +49 431 9905-0
Fax: +49 431 9905-3383
E-Mail: info@ib-sh.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein