Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen, benötigen Sie eine amtlich bestätigte Lizenz für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter). Diese können Sie kostenpflichtig beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) fliegen möchten, müssen Sie bei der Luftfahrtbehörde des anderen Landes gegebenenfalls einen Verification Letter, also eine Bestätigung Ihrer Fluglizenz, nachweisen.
Eine offizielle Lizenzbestätigung können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Diese ermöglicht Ihnen, die Validität Ihrer Lizenz digital und amtlich bestätigt nachzuweisen.
Sie können die Lizenzbestätigung als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen.
Die Erteilung einer Lizenzbestätigung für Pilotinnen und Piloten (Verification Letter) können Sie beantragen:
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
wenn Sie eine Lizenzbestätigung beantragen:
bei einer Vertretung:
wenn der Versand an eine bevollmächtigte Person erfolgt:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
§ 4 Abs.1 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
§ 65 Absatz 5 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Verordnung (EU) Nummer 1178/2011, Teil-FCL-Lizenz, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 4
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
E-Mail: changeofstate@LBA.de
Web: www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Lizenzierung/Lizenzierung_node.html