Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.
Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten.
Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
Für Sie fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
§§ 13 und 14 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
in Verbindung mit §§ 23 bis 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
§ 47 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/