Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.
Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.
Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.
Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.
Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:
Sie können Widerspruch einlegen, wenn
1 Monat nach Erhalt des Bescheides
Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.
Für Sie fallen keine Kosten an.
§ 39 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
§§ 84 ff Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. den jeweiligen Rechtsgrundlagen des Ausgangsbescheides
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/