Wenn die Künstlersozialkasse Ihnen einen Änderungsbescheid zugeschickt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Aufgrund Ihres Widerspruchs prüft die Künstlersozialkasse (KSK) nochmals, ob sie die richtigen Feststellungen getroffen hat. Dieses kann allein aufgrund der bisherigen Sachlage erfolgen oder durch ergänzende Angaben oder Unterlagen, die Sie im Widerspruchsverfahren nachgereicht haben.
Sie haben das Recht, eine bevollmächtigte Person zu beauftragen, die in Ihrem Namen die Kommunikation mit der KSK führt. Dies kann beispielsweise eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt sein. Wenn der Widerspruch für Sie Erfolg hat, erstattet die KSK in der Regel die Kosten der bevollmächtigten Person. Kosten eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin können nicht erstattet werden.
Sie reichen Ihren Widerspruch gegen den Änderungsbescheid zur Künstlersozialabgabe schriftlich bei der KSK ein.
In Ihrem Schreiben sollten Sie folgende Punkte beachten:
Sollten Ihre Angaben oder zuvor eingereichten Unterlagen für eine Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht ausreichen, setzt sich die KSK mit Ihnen in Verbindung.
Damit Ihr Widerspruch erfolgreich sein kann, sollten Sie die von der KSK gesetzten Fristen einhalten. Fristverlängerungen sind auf Nachfrage möglich.
Wenn noch nicht über Ihren Widerspruch entschieden wurde, können Sie ihn jederzeit zurücknehmen.
Über die Entscheidung zu Ihrem Widerspruch erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Bei Bekanntgabe des Bescheides im Inland: 1 Monat.
Bei Bekanntgabe des Bescheides im Ausland: 3 Monate.
In der Regel 1 bis 6 Monate.
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Die KSK fordert bei Ihnen im Regelfall fehlende Unterlagen an, die sie zu ihrer Entscheidung benötigt.
Sie können aber auch von sich aus alle Unterlagen einreichen, die Sie für wichtig halten, um Ihr Anliegen zu bekräftigen.
§§ 83 bis 86b Sozialgerichtsgesetz (SGG)
§ 36a Absatz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
§ 39 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
§§ 10 bis 22 der Verordnung über den Beirat und die Ausschüsse bei der Künstlersozialkasse (KSKSaV)
Künstlersozialkasse (KSK)
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
Postanschrift
26380 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 9734051500
Fax: +49 4421 7543-5050
E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de
Web: www.kuenstlersozialkasse.de/