Wenn Sie dem Bundeszentralamt für Steuern Ihre Bankverbindung für mögliche zukünftige Auszahlungen übermitteln möchten, stehen verschiedene Wege zur Verfügung.
Der Bund hat einen Zahlungsweg geschaffen, um zukünftig staatliche Auszahlungen an Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu ermöglichen. Zu diesem Zweck benötigt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung.
Wenn Sie dem BZSt Ihre Bankverbindung übermitteln, wird sie dort gespeichert. Mit der Speicherung Ihrer Bankverbindung ist keine Anmeldung, Warteliste oder dergleichen für etwaige zukünftige Zahlungen verbunden. Ob es solche Zahlungen geben wird, wer sie erhält und wie das Verfahren abläuft, hängt davon ab, welche Maßnahmen der Gesetzgeber zukünftig beschließt.
Das BZSt speichert nur die zuletzt übermittelte Bankverbindung. Wenn sich Ihre Bankverbindung einmal ändert, genügt eine neue Mitteilung.
Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Bankverbindung auf verschiedenen Wegen übermitteln:
Über „Mein ELSTER“:
Durch Ihre Bank:
Durch eine bevollmächtigte Person:
Wenn für minderjährige Kinder Kindergeld gezahlt wird:
Sie verfügen über ein Konto aus dem europäischen Zahlungsraum (SEPA).
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
§ 139b Absätze 3a und 4c Abgabenordnung (AO) des Jahressteuergesetzes 2022
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Das BZSt leitet Ihre Bankverbindung nicht an die Finanzämter weiter. Wenn Sie in Steuersachen eine Bankverbindung an das Finanzamt übermitteln wollen, müssen Sie das weiterhin gesondert erledigen.
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt
Tel.: +49 228 406-4040
E-Mail: IBAN@bzst.bund.de
Web: www.bzst.de/IBAN