Genehmigung für die Ausbildung von luftfahrttechnischem Personal beantragen

Wenn Sie als Betrieb luftfahrttechnisches Personal ausbilden möchten, benötigen Sie dafür eine Genehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.  


Beschreibung

Erstgenehmigung und Anerkennung von Leitungspersonal

Als Einzelunternehmen oder Organisationen können Sie folgende Leistungen beantragen:

  • Genehmigung als Ausbildungsbetrieb für Instandhaltungspersonal (für nationalen Geltungsbereich oder für EASA-Geltungsbereich)
  • Anerkennung von Leitungspersonal:
    • Betriebsleitende
    • Qualitätsmanagerinnen und Qualitätsmanager
    • Ausbildungsleitende
    • Prüfungsleitende

Genehmigung von Änderungen

Wenn Sie bereits eine Genehmigung als Ausbildungsbetrieb besitzen, können Sie darüber hinaus folgende Genehmigungen beantragen:

  • Änderungen einer bestehenden Genehmigung, das betrifft zum Beispiel
    • Änderung der Kurse
    • Standortänderung
    • Änderungen des Leitungspersonals
    • Namensänderung des Betriebs
    • Sonstige Änderungen
  • Abweichungen vom nationalen Standard
  • Ausbildung an nicht-genehmigten Standorten melden

Wenn Ihre Organisation nicht als Ausbildungsbetrieb genehmigt ist und das auch nicht beabsichtigt ist, können Sie über das Formular eine Einzelzulassung zur Ausbildung beantragen.

Kurztext

  • Ausbildungsbetriebe für technisches Personal Genehmigung
  • zur Ausbildung von luftfahrttechnischem Personal ist eine Genehmigung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich
  • folgende Genehmigungen können beantragt werden:
    • Erstgenehmigung
    • Genehmigung von Änderungen
    • Einzelzulassung
    • Anerkennung von Leitungspersonal
    • Abweichung Nationaler Standard
  • Genehmigungen sind kostenpflichtig
  • Kosten je beantragte Sache: 200,00 EUR bis 2.200,00 EUR
  • Bearbeitungsdauer:
    • Genehmigung oder Änderung sowie Einzelzulassung: 1 bis 6 Monate
    • Abweichung nationaler Standard sowie Anerkennung Leitungspersonal: 2 bis 4 Wochen
  • Genehmigung kann online oder per Post oder Fax beantragt werden
  • zuständig: Luftfahrt-Bundesamt


Fristen

Sie können den Antrag online über das Bundesportal oder per Post oder Fax einreichen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Sie können die erforderlichen Unterlagen entweder direkt hochladen oder gesammelt in einem Downloadarchiv eines vertrauenswürdigen Servers (zum Beispiel BSCW) bereitstellen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Antrag per Post oder Fax:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus. Das Online-Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Drucken Sie den Antrag aus und schicken ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder Fax an das LBA.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen meldet sich das LBA bei Ihnen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls notwendiger Iteration führt das LBA ein Audit durch.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sendet das LBA Ihnen die Ergebnisdokumente zu.
  • Sie bezahlen die Gebühren.

Voraussetzungen

Ihr Betrieb muss ein Handbuch bereitstellen, in dem der Betrieb sowie die Verfahren beschrieben werden. Folgende Informationen müssen im Handbuch enthalten sein:

  • eine Bestätigung Ihrer Betriebsleitung, dass das Handbuch
  • die Übereinstimmungen für Instandhaltungspersonal dokumentiert, es mit allen zugehörigen Handbüchern Ihres Betriebs übereinstimmt und dass die Festlegungen in den Handbüchern jederzeit erfüllt werden,
  • Titel und Namen der zuständigen Personen,
  • Pflichten und Zuständigkeitsbereiche der Personen, einschließlich der Angelegenheiten, die diese Personen
  • für Instandhaltungspersonal direkt mit der zuständigen Behörde regeln dürfen,
  • ein Organigramm Ihres Betriebes für Instandhaltungspersonal, aus dem die jeweiligen Zuständigkeiten hervorgehen,
  • eine Auflistung der Ausbildenden und der Prüfenden für theoretische und praktische Prüfungen,
  • eine allgemeine Beschreibung der Unterrichts- und Prüfungsräume unter jeder in der Genehmigungsurkunde Ihres Betriebes genannten Anschrift und gegebenenfalls an jedem anderen Ort,
  • eine Auflistung der Ausbildungslehrgänge, die genehmigt werden sollen,
  • das Verfahren zur Änderung des Handbuches Ihres Betriebs,
  • die Verfahren Ihres Betriebs gemäß Punkt 147.A.130(a),
  • die Überwachungsverfahren innerhalb Ihres Betriebs, wenn die Ausbildung sowie theoretische und praktische Prüfungen außerhalb der Räumlichkeiten stattfinden,
  • eine Liste der Räumlichkeiten,
  • gegebenenfalls eine Auflistung Ihrer Betriebe.

Für die Genehmigung als Ausbildungsbetrieb müssen Sie die Anforderungen an Ihren Betrieb erfüllen, die in Anhang IV (Teil-147) Verordnung (EU) Nummer 1321/2014 genannt sind, insbesondere:

  • 147.A.100 Anforderungen an die Betriebseinrichtung
  • 147.A.105 Anforderungen an das Personal
  • 147.A.110 Aufzeichnungen über die Ausbildenden und die Prüfenden für theoretische und praktische Prüfungen
  • 147.A.115 Lehrmittel
  • 147.A.120 Unterrichtsmaterial
  • 147.A.125 Aufzeichnungen
  • 147.A.130 Ausbildungsmethoden und Qualitätssicherungssystem
  • 147.A.135 Prüfungen
  • 147.A.140 Handbuch des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
  • 147.A.145 Rechte des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
  • 147.A.150 Veränderungen des Ausbildungsbetriebs für Instandhaltungspersonal
  • 147.A.155 Verlängerung
  • 147.A.160 Beanstandungen

Bearbeitungsdauer

Die Ausbildung an nicht genehmigten Betriebsstätten muss nur zur Kenntnis gemeldet werden.



erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Erstgenehmigung:

  • Nachweis zur Überprüfung des Unternehmens, zum Beispiel Handelsregisterauszug, Vereinsregisterauszug, Gewerberegisterauszug
  • Handbuch
  • Schulungsunterlagen

Genehmigung von Änderungen:

  • von der Änderung betroffene Dokumente, zum Beispiel geändertes Handbuch oder Schulungsunterlagen

Anerkennung von Leitungspersonal:

  • EASA Form 4
  • Lebenslauf
  • Nachweise für Qualifikationen
  • Nachweise für Berufserfahrungen
  • Arbeitsvertrag

Abweichung Nationaler Standard:

  • Unterlagen, die die Begründung für die Abweichung unterstützen

Einzelzulassung:

  • Dokumente zum Vorhaben
    • bei theoretischer Ausbildung
      • Ausbildungsverfahren
      • theoretischer Syllabus
      • Unterrichtsmaterial
      • theoretische Prüfungsfragen
    • bei praktischer Ausbildung
      • Practical Training Record (PTR)
      • Assessment-Fragen
  • Dokumente zu teilnehmenden Personen
    • Liste der ausbildenden oder prüfenden Personen mit Vor- und Nachnamen, Rolle(n) sowie, falls vorhanden, der Aircraft-Maintenance-Licence-Nummer der jeweiligen Person
    • Nachweise zu den allgemeinen Anforderungen an die Person
    • Nachweise zu den aufgabenbezogenen Anforderungen der jeweiligen Person
    • Liste der Trainees mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum sämtlicher Trainees
    • Wenn eine Privatperson nicht für sich selbst beantragt, eine Einverständniserklärung jedes Trainees, die den Antragstellenden dazu berechtigt die Einzelmaßnahme für ihn zu beantragen.



Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Anhang III (Teil-66) für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen

Verordnung (EU) Nr. 1321/2014, Anhang IV (Teil-147)

§§ 23 bis 32 Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.



Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.




Ansprechpartner

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
Fax: +49 531 2355-9099
E-Mail: poststelle@lba.de
Web: www.lba.de
 


Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 2
Hermann-Blenk-Str. 21
38144 Braunschweig

Tel.: +49 531 2355-0
E-Mail: amp@lba.de
Web: www.lba.de/DE/LBA/Organisation/Abteilung_T/T2/T2_node.html
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein