Beseitigung von Anlagen beantragen

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.  


Beschreibung

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 61 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.


Regionale Hinweise

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist, mit Ausnahme der Städte Rendsburg und Eckernförde der Landrat als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.
Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.



Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).


Fristen

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.



Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Regionale Hinweise

Die Kosten für eine Baugenehmigung bemessen sich nach der Baugebührenverordnung und der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Sie werden nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) ermittelt und betragen mindestens 100,00 EUR.




erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.




Rechtsgrundlage

§ 61 Abs. 3 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)

§ 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO)

§ 6 Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (BauVorlVO)

Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO), Tarifstelle 1.4




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Postanschrift
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel.: +49 4331 202-0
Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info@kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Beate Bednarski Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331/202-483
Fax: +49 4331/202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 425
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Renate Bednarski-Wolf Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: + 49 4331 202-681
Fax: + 49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 429
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Dirk Clasen Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-136
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 431
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Hans-Georg Götz Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-189
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 428
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Britta Heitmann Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-267
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 432
 

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr André Mundt Vcard herunterladen
Fachbereich - Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt
Fachdienst - Bauaufsicht und Denkmalschutz

Tel.: +49 4331 202-485
Fax: +49 4331 202-574
E-Mail: bauamt@kreis-rd.de
Etage: 4. OG | Zimmer: 427
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein