Wenn Sie zum Beispiel als Gemeinde oder Zweckverband kommunale Entwicklungspläne für den Sport oder Sportstätten erstellen wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung vom Land erhalten.
Die Förderung von Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, langfristige und nachhaltige Konzepte für die Entwicklung und Modernisierung von Sportstätten zu unterstützen.
Sie können die Förderung für die Erstellung von kommunalen Entwicklungsplänen im Bereich Sport und für Sportstätten erhalten. Anträge auf die Landesförderung können Sie als schleswig-holsteinische Gemeinde/Amt, Kreis/kreisfreie Stadt, Zweckverband und Anstalt des öffentlichen Rechts stellen.
Durch diese Förderung sollen kommunale und regionale Sportinfrastrukturen verbessert werden, um die Qualität und Zugänglichkeit des Sportangebots für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung von Aspekten der Inklusion und Nachhaltigkeit in Ihrer Planung und Umsetzung der Sportstättenprojekte.
Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Maximalfördersumme beträgt 10.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen
Sie müssen den Antrag bis zum 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.
Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-2833
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html