Wenn Sie als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung Maßnahmen für die duale Karriere im Leistungssport durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.
Sie können die Förderung der dualen Karriere im Leistungssport in Schleswig-Holstein als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung erhalten.
Sie umfasst die Unterstützung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen, die direkt der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler dienen. Für Personalkosten erhalten Sie keine Förderung. Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Sie müssen keinen Eigenanteil finanzieren. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
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Postanschrift
Postfach: 7125
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
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Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html