Wenn Sie als Behindertensportfachverband im Sport für Menschen mit Behinderung engagiert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.
Die Förderung für den Sport von Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein zielt darauf ab, Inklusion und Gleichberechtigung im Sportbereich zu fördern. Sie können als Behindertensportfachverband die Förderung beantragen.
Durch finanzielle Unterstützung sollen Ihre Angebote und Strukturen geschaffen oder verbessert werden, welche Menschen mit Behinderungen die aktive Teilnahme am Sport ermöglichen. Dies umfasst nicht nur die Entwicklung spezifischer Sportprogramme, sondern auch die Anpassung Ihrer Sportstätten an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, um eine barrierefreie Umgebung zu gewährleisten.
Sie können höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert bekommen. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % zahlen. Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Falls Sie als Sportverein oder -verband eine Förderung beantragen wollen
Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.
Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (VV/VV-K zu § 44 LHO)
Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie)
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das „Sportland Schleswig-Holstein“ hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
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Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html